413.112
MBVVO
CH-ZH
Art. 7 : Mittel und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)
Art. 7
Die Kündigung ist beidseitig auf Ende eines Semesters mög- Kündigung
Die Kündigung ist beidseitig auf Ende eines Semesters mög- Kündigung