Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.112 MBVVO CH-ZH

Art. 4 : Mittel und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

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Art. 4

Die Bildungsdirektion setzt für jede Schule einen Stellenplan Stellenplan

für die Schulleitungen fest.

die

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