Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.112 MBVVO CH-ZH

Art. 24 : Mittel und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

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Art. 24

Zur Erteilung einer Bewilligung sind zuständig

a. für die Lehrpersonen die Schulleitung,

b. für die Mitglieder der Schulleitung die Schulkommission oder die

Aufsichtskommission.

Öffentliche

Ämter

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