Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.112 MBVVO CH-ZH

Art. 22 : Mittel und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

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Art. 22

Die gemäss §§ 85–90 der VVO13,4 vorgesehenen Urlaube Persönliche

können nicht kompensiert werden, falls sie nicht in die Unterrichtszeit Angelegen-

fallen.

heiten

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