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413.112 MBVVO CH-ZH

Art. 13a : Mittel und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

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Art. 13a

12 Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist zuständig

für die Bewilligung der Lohnfortzahlung gemäss § 99 Abs. 4 VVO4.

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Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

IV. Arbeitszeit

413.112

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