Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.112 MBVVO CH-ZH

Art. 10 : Mittel und Berufsschullehrervollzugsverordnung (MBVVO)

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Art. 10

Praktika an den Schulen zur Erlangung des Diploms für das

Höhere Lehramt werden nicht vergütet.

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