413.112.5
CH-ZH
Art. 4 : Reglement über die Ausrichtung von Entschädigungen für die Mitwirkung bei Aufnahme und Abschlussprüfungen an kantonalen Mittelschulen und kantonalen und beitragsberechtigten Berufsmaturitätsschulen
Art. 4
1 Die Schulleitungen sind für die materielle Prüfung der aus- Materielle
zuzahlenden Entschädigungen verantwortlich.
Prüfung
2 Sie können dazu Ausführungsbestimmungen erlassen.