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413.111 MBVOOPEMPOISM CH-ZH

Art. 8 : Mittelschul und Berufsschullehrerverordnung (MBVO)

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Art. 8

Nach dem Erwerb eines Diploms erfolgt auf Beginn des fol- Erwerb

genden Monats die Umteilung in die entsprechende Lohnklasse.

eines Diploms

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