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413.111 MBVOOPEMPOISM CH-ZH

Art. 6 : Mittelschul und Berufsschullehrerverordnung (MBVO)

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Art. 6

10 1 Der Einreihungsplan für die Entlöhnung der Lehrperso-

nen weist sechs Lohnklassen auf.

2 In jeder Lohnklasse bestehen 27 Lohnstufen.

3 Die Lohnstufe 3 einer Lohnklasse bildet das Lohnminimum, die

Lohnstufe 23 das erste und die Lohnstufe 27 das zweite Lohnmaxi-

mum. Bei den Lohnstufen 1 und 2 handelt es sich um Anlaufstufen.

4 Die Lohnhöhe pro Lohnklasse und Lohnstufe ist in Teil B des

Anhanges festgelegt.

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