413.111
MBVOOPEMPOISM
CH-ZH
Art. 6 : Mittelschul und Berufsschullehrerverordnung (MBVO)
Art. 6
10 1 Der Einreihungsplan für die Entlöhnung der Lehrperso-
nen weist sechs Lohnklassen auf.
2 In jeder Lohnklasse bestehen 27 Lohnstufen.
3 Die Lohnstufe 3 einer Lohnklasse bildet das Lohnminimum, die
Lohnstufe 23 das erste und die Lohnstufe 27 das zweite Lohnmaxi-
mum. Bei den Lohnstufen 1 und 2 handelt es sich um Anlaufstufen.
4 Die Lohnhöhe pro Lohnklasse und Lohnstufe ist in Teil B des
Anhanges festgelegt.