Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.111 MBVOOPEMPOISM CH-ZH

Art. 5 : Mittelschul und Berufsschullehrerverordnung (MBVO)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5

Der Regierungsrat regelt das Arbeitsverhältnis der Lehr-

personen an Hauswirtschaftskursen der kantonalen Mittelschulen.

III. Lohn

← Art. 4 Mittelschul und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) Art. 6 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →