Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.412 CH-ZH

Art. 8 : Finanzreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8

1 Der Zentrumsrat legt die Ausgabenkompetenzen der Direk-

torin oder des Direktors innerhalb des für die Direktionen des Regie-

rungsrates geltenden Rahmens fest.

2 Die Direktorin oder der Direktor regelt die Ausgabenkompeten-

zen der Bereichsleiterinnen und -leiter.

← Art. 7 Finanzreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache Art. 9 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →