412.412
CH-ZH
Art. 8 : Finanzreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache
Art. 8
1 Der Zentrumsrat legt die Ausgabenkompetenzen der Direk-
torin oder des Direktors innerhalb des für die Direktionen des Regie-
rungsrates geltenden Rahmens fest.
2 Die Direktorin oder der Direktor regelt die Ausgabenkompeten-
zen der Bereichsleiterinnen und -leiter.