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412.412 CH-ZH

Art. 6 : Finanzreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache

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Art. 6

1 Das Zentrum verfügt über den «Fonds der Gehörlosenschule Fonds

Zürich». Der Fonds wird vom Amt für Tresorerie der Finanzdirektion

verwaltet.

1. 1. 12-75

1

412.412

Finanzreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache

2 Der Fonds dient dazu,

a. das Wohlergehen der Kinder zu fördern, die im Zentrum betreut

werden oder dort früher betreut worden sind,

b. mit dem Zentrum verbundene Personen oder Projekte zu unterstüt-

zen, die zur Verbesserung der Bildungs- und Lebenssituation hör-

oder sprachbeeinträchtigter Kinder und Erwachsener beitragen.

3 Der Fonds wird durch Spenden, Vermächtnisse, Erbschaften und

weitere Zuwendungen geäufnet.

4 Der Zentrumsrat setzt das jährliche Vergabebudget fest. Die Ge-

schäftsleitung entscheidet über die Vergabungen im Rahmen des Bud-

gets. Über Vergabungen über Fr. 10000 im Einzelfall bestimmt der Zen-

trumsrat.

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