412.412
CH-ZH
Art. 3 : Finanzreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache
Art. 3
1 Das Zentrum führt eine Buchhaltung mit Kosten-Leistungs- Buchhaltung
Rechnung.
2 Die Geschäftsleitung regelt die Kostenerfassung in den Organisa-
tionseinheiten.