412.412
CH-ZH
Art. 1 : Finanzreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache
Art. 1
1 Dieses Reglement regelt die Grundsätze der finanziellen Füh- Gegenstand
rung im Zentrum für Gehör und Sprache (Zentrum).
2 Zu den Aufgaben der finanziellen Führung des Zentrums gehören
a. die Erstellung und Genehmigung des Budgets,
b. die mehrjährige Finanzplanung,
c. die Erstellung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung,
d. die Rechnungslegung und -führung,
e. die Führung der Lohnbuchhaltung.