412.411
CH-ZH
Art. 6 : Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache
Art. 6
1 Die Angestellten haben positive Arbeitszeitsaldi grundsätz- Arbeitszeitsaldo
lich während der Schulferien der Stadt Zürich mit Freizeit auszuglei-
chen. Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen bewilligen.
2 Beim Lehrpersonal werden Mehrlektionen durch Lektionen-
befreiung in späteren Semestern kompensiert.
1. 1. 12-75
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Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache
Lohnfortzah-
lung bei Krank-
heit oder Unfall