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412.411 CH-ZH

Art. 6 : Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache

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Art. 6

1 Die Angestellten haben positive Arbeitszeitsaldi grundsätz- Arbeitszeitsaldo

lich während der Schulferien der Stadt Zürich mit Freizeit auszuglei-

chen. Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen bewilligen.

2 Beim Lehrpersonal werden Mehrlektionen durch Lektionen-

befreiung in späteren Semestern kompensiert.

1. 1. 12-75

1

412.411

Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache

Lohnfortzah-

lung bei Krank-

heit oder Unfall

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