412.411
CH-ZH
Art. 3 : Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache
Art. 3
Der Zentrumsrat legt auf Antrag der Geschäftsleitung Bestim- Arbeitszeit
mungen zur Rahmen-, Soll- und Regelarbeitszeit sowie zur Arbeit wäh-
rend der unterrichtsfreien Zeit fest.