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412.41 CH-ZH

Art. 9 : Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache

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Art. 9

Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus der Direktorin

oder dem Direktor des Zentrums und den Leiterinnen oder Leitern

der verschiedenen Bereiche.

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Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache

412.41

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