Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 8 : Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache

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Art. 8

Der Zentrumsrat berücksichtigt bei der Zusammensetzung

der Kommissionen und Projektgruppen die Elternvertretungen, Fach-

und Selbsthilfeorganisationen sowie Fachgremien und -personen in

angemessener Weise.

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