412.41
CH-ZH
Art. 8 : Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache
Art. 8
Der Zentrumsrat berücksichtigt bei der Zusammensetzung
der Kommissionen und Projektgruppen die Elternvertretungen, Fach-
und Selbsthilfeorganisationen sowie Fachgremien und -personen in
angemessener Weise.