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Art. 7 : Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache

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Art. 7

Der Zentrumsrat ist mit der Mehrheit seiner Mitglieder

beschlussfähig.

Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stim-

men. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident

den Stichentscheid.

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