Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.311 LPVOOPEN CH-ZH

Art. 8 : Lehrpersonalverordnung (LPVO)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (62 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8

34 Teilbeschäftigte Lehrpersonen sowie Schulleiterinnen und Teilpensen

Schulleiter können nicht zur Erhöhung ihres Pensums verpflichtet wer-

den.

← Art. 7a Lehrpersonalverordnung (LPVO) Art. 9 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →