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412.311 LPVOOPEN CH-ZH

Art. 32 : Lehrpersonalverordnung (LPVO)

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Art. 32

Die Schulpflegen14 erlassen bis spätestens Ende 2000 Anstel- Überführung

lungsverfügungen für die gemäss den Übergangsbestimmungen vom

19. Januar 2000 überführten Lehrpersonen. Die bisherigen Pensenver-

pflichtungen sowie Einreihungen und Einstufungen bleiben unverändert.

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