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412.311 LPVOOPEN CH-ZH

Art. 2d : Lehrpersonalverordnung (LPVO)

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Art. 2d

50 Die Gemeinden setzen pro Vollzeiteinheit gemäss § 2 Einsatz der

27,3 Wochenlektionen Unterricht sowie zusätzlich pro Regelklasse der Vollzeit-

Kindergartenstufe 0,02 Vollzeiteinheiten für Tätigkeiten gemäss §§ 10 a,

10 b, 10 c und 10 f ein.

einheiten

eigene Vollzeit-

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