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412.311 LPVOOPEN CH-ZH

Art. 2a : Lehrpersonalverordnung (LPVO)

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Art. 2a

30 1 Der Sozialindex ist eine Kennzahl für die soziale Belas- Sozialindex

tung der Gemeinde. Er liegt zwischen den Werten 100 für die tiefste

soziale Belastung und 120 für die höchste soziale Belastung und wird

auf eine Stelle nach dem Komma berechnet.

1.4.25-128

1

412.311 Lehrpersonalverordnung (LPVO)

2 Er wird für jede Gemeinde auf der Grundlage der folgenden Merk-

male festgelegt

a. Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler,

b. Anteil Kinder oder Jugendlicher aus Familien mit Sozialhilfe,

c. Anteil Einkommensschwacher mit steuerabzugsberechtigten Kin-

dern.

3 Die Bildungsdirektion erlässt Richtlinien für die Festsetzung und

Gewichtung der Faktoren.

Berechnung

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