412.31
LPGLPE
CH-ZH
Art. 24c : Lehrpersonalgesetz (LPG)
Art. 24c
32 Während einer Administrativuntersuchung trifft die für
das Bildungswesen zuständige Direktion die im Interesse der Schule
notwendigen vorsorglichen Massnahmen.
III. Besondere Bestimmungen für Vikariate