412.31
LPGLPE
CH-ZH
Art. 23 : Lehrpersonalgesetz (LPG)
Art. 23
31 1 Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Lehrpersonen den c. Einhaltung
Unterricht gemäss Stundenplan erteilen.
des Stunden-
2 Die Einstellung des Unterrichts und die Änderung der Unterrichts- plans29
zeiten sind nur im Ausnahmefall und mit Zustimmung der Gemeinde
gestattet. Vorbehalten bleiben die gesetzlich vorgesehenen Unterrichts-
einstellungen.
3 Ausgefallene Lektionen werden nicht nachgeholt.
4 Die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte werden frühzeitig
über die Einstellung des Unterrichts oder Änderungen der Unterrichts-
zeiten informiert.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
VB.2012.00360 · zh (§ 23 Abs. 2 LPG 412.31)
Teacher Wage Reduction for Unauthorized Absence During Teaching Time
This provision is listed among the legal norms applied by the court, related to the employment law.
VB.2012.00360 · zh (§ 23 Abs. 2 LPG)
Teacher Salary Reduction for Instructional Time Protest
This provision was cited in relation to the court's review of the case facts regarding the teacher's obligations.