Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.31 LPGLPE CH-ZH

Art. 23 : Lehrpersonalgesetz (LPG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23

31 1 Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Lehrpersonen den c. Einhaltung

Unterricht gemäss Stundenplan erteilen.

des Stunden-

2 Die Einstellung des Unterrichts und die Änderung der Unterrichts- plans29

zeiten sind nur im Ausnahmefall und mit Zustimmung der Gemeinde

gestattet. Vorbehalten bleiben die gesetzlich vorgesehenen Unterrichts-

einstellungen.

3 Ausgefallene Lektionen werden nicht nachgeholt.

4 Die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte werden frühzeitig

über die Einstellung des Unterrichts oder Änderungen der Unterrichts-

zeiten informiert.

← Art. 22 Lehrpersonalgesetz (LPG) Art. 24 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VB.2012.00360 · zh (§ 23 Abs. 2 LPG 412.31)
Teacher Wage Reduction for Unauthorized Absence During Teaching Time
This provision is listed among the legal norms applied by the court, related to the employment law.
VB.2012.00360 · zh (§ 23 Abs. 2 LPG)
Teacher Salary Reduction for Instructional Time Protest
This provision was cited in relation to the court's review of the case facts regarding the teacher's obligations.