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412.31 LPGLPE CH-ZH

Art. 22 : Lehrpersonalgesetz (LPG)

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Art. 22

Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung oder eines öffent-

lichen Amtes kann von der Gemeinde31 untersagt werden, wenn die

Ausübung sich nicht mit dem Lehramt vereinbaren lässt oder die Lehr-

person übermässig in Anspruch nimmt.

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Lehrpersonalgesetz (LPG)

412.31

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VB.2021.00069 · zh (§ 22 LPG 412.31)
Teacher Termination Over Permissible Secondary Occupation
Cited among the legal norms relevant to the case.