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Art. 2 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen)

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Art. 2

1 Die Vereinbarung gilt für den Zugang und den Besuch

a. gymnasialen Maturitätsschulen, Handelsmittelschulen und Dip-

lommittelschulen,

b. Ausbildungsgängen zur Erlangung der Berufsmaturität nach der

Lehre,

c. Schulen auf der Sekundarstufe II für die Lehrerbildung.

2 Sie kann auf öffentliche Schulen und auf solche mit privatrecht-

licher Trägerschaft angewendet werden.

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