412.223
CH-ZH
Art. 2 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen)
Art. 2
1 Die Vereinbarung gilt für den Zugang und den Besuch
a. gymnasialen Maturitätsschulen, Handelsmittelschulen und Dip-
lommittelschulen,
b. Ausbildungsgängen zur Erlangung der Berufsmaturität nach der
Lehre,
c. Schulen auf der Sekundarstufe II für die Lehrerbildung.
2 Sie kann auf öffentliche Schulen und auf solche mit privatrecht-
licher Trägerschaft angewendet werden.