Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.141 CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über den Lehrmittelverlag

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1

Der Lehrmittelverlag ist der Bildungsdirektion unterstellt. Unterstellung

Er erfüllt seine Aufgaben nach unternehmerischen Grundsätzen.

Verordnung über den Lehrmittelverlag Art. 2 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →