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Art. 3 : Lehrmittelverordnung für die Volksschule

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Art. 3

Der Bildungsrat beschliesst für die obligatorischen Lehrmit-b. Planung

tel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst

a. einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel,

b. ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nut-

zung und Ablösung des Lehrmittels.

der Lehrperso-

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