412.14
CH-ZH
Art. 3 : Lehrmittelverordnung für die Volksschule
Art. 3
Der Bildungsrat beschliesst für die obligatorischen Lehrmit-b. Planung
tel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst
a. einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel,
b. ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nut-
zung und Ablösung des Lehrmittels.
der Lehrperso-