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412.121.31 CH-ZH

Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement)

18 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (18)

Gesetzestext (18 Artikel)

: Zeugnisreglement

1 Dieses Reglement regelt die Ausstellung der Zeugnisse auf Geltungsbereich

Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe.

2 Es gilt für die Regelschule und die integrierte Sonderschulung. In

den Sonderschulen erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schü-

ler gemäss Rahmenkonzept.⁹

: Zeugnisreglement

9 In den Zeugnissen erfolgt die Notengebung in den Fach- Grundsatz

bereichen, Frei- und Wahlfächern des Lehrplans.

: Zeugnisreglement

7 Die Klassenlehrpersonen der 2. bis 6. Klasse der Primarstufe Zeugnistermine

und der Sekundarstufe stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus, je auf

Ende Januar und auf Ende des Schuljahres.

B. Notengebung und Beurteilung

: Zeugnisreglement

7 1 Auf der Kindergartenstufe, in der Einschulungsklasse und Zeugnis

in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer ohne Noten

Benotung erfolgen Elterngespräche. Diese finden mindestens zweimal

jährlich statt, in der Regel je ein Gespräch pro Semester. Im Zeugnis

wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt.

2 Auf der Kindergartenstufe kann auf die Durchführung eines zwei-

ten Gesprächs verzichtet werden, wenn die Eltern bzw. die Erziehungs-

berechtigten dies ausdrücklich wünschen und die verantwortliche Kin-

dergartenlehrperson damit einverstanden ist. Der Verzicht ist schriftlich

festzuhalten.

1. 10. 19-106

1

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Zeugnisreglement

Fachbereiche

ohne Noten

in der 2. und

3. Klasse der

Primarstufe

Besonderheiten

Kurse in heimat-

licher Sprache

und Kultur

Benotung

: Zeugnisreglement

9 1 In der 2. und 3. Klasse der Primarstufe werden keine Noten

erteilt in Englisch, Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches

Gestalten, Musik, Bewegung und Sport, in Natur, Mensch, Gesellschaft

sowie Religionen, Kulturen, Ethik.

2 In Englisch werden die Leistungen in zwei Kompetenzbereichen

ausgewiesen.

: Zeugnisreglement

1 In der 2. und 3. Klasse der Primarstufe wird in Deutsch, ab

der 4. Klasse zusätzlich in Englisch und ab der 5. Klasse in Französisch

je eine Gesamtnote erteilt. Diese beruht auf der Beurteilung von je

vier Kompetenzbereichen, die im Zeugnis am Ende des Schuljahres

abgebildet werden.9

2 Auf der Sekundarstufe wird die Notengebung in Mathematik und

Räume, Zeiten, Gesellschaft differenziert. In den Sprachen wird je eine

Gesamtnote erteilt. Diese beruht auf der Beurteilung von je vier Kom-

petenzbereichen, die im Zeugnis am Ende des Schuljahres abgebildet

werden.11

3 Die Abschlussarbeit im Projektunterricht wird im Zeugnis der

3. Klasse der Sekundarstufe auf Ende Schuljahr benotet.11

4 Auf der Sekundarstufe wird die Berufliche Orientierung im Zeug-

nis mit «nicht benotet» ausgewiesen.11

: Zeugnisreglement

Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, welche die Kurse

in heimatlicher Sprache und Kultur besuchen, erhalten durch die Lehr-

person des Kurses eine Beurteilung für ihre Leistungen. Die erteilte

Note wird durch die Klassenlehrperson ab der 2. Klasse der Primar-

stufe ins Zeugnis eingetragen.

: Zeugnisreglement

9 1 Die Beurteilung der Gesamtleistungen in den einzelnen

Fachbereichen wird mit den Noten 6–1 ausgedrückt: 6 = sehr gut, 5 = gut,

4 = genügend, 3 = ungenügend, 2 = schwach, 1 = sehr schwach. Zur bes-

seren Abstufung der Bewertung über die Leistungen der Schülerinnen

und Schüler in den einzelnen Fachbereichen können auch Halbnoten

verwendet werden (z. B. 5–6, 4–5). Andere Notenbezeichnungen sind

unzulässig.

2 Einzelne Noten und auffällige Veränderungen in den Leistungen

einer Schülerin oder eines Schülers können in einer besonderen Rubrik

(Bemerkungen) näher begründet werden. Sonderpädagogische Mass-

nahmen und Massnahmen zum Nachteilsausgleich werden im Zeugnis

nicht vermerkt.

2

Zeugnisreglement

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3 Dem Zeugnis kann ein Lernbericht beigelegt werden. Dieser kann

die Leistungen unabhängig von den Noten in mehreren Fachbereichen

beschreiben. Der Lernbericht wird nicht im Zeugnis vermerkt.

: Zeugnisreglement

1 Ist eine Beurteilung einer Schülerin oder eines Schülers Verzicht

aus besonderen Gründen nicht möglich, kann auf eine Beurteilung auf Beurteilung

verzichtet werden. Der Verzicht wird im Zeugnis begründet.

2 Aufgrund angepasster Lernziele kann im Schulischen Standort-

gespräch ein Verzicht auf Benotung beschlossen werden. Die angepass-

ten Lernziele werden in einem Lernbericht beurteilt.8

: Zeugnisreglement

1 Ab der 2. Klasse werden als Teil der überfachlichen Kom- Verhalten von

petenzen das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten Schülerinnen

beurteilt.9

2 Die Darstellung erfolgt in vier Abstufungen: erste Spalte von

links = sehr gut, zweite Spalte von links = gut (Regelfall), dritte Spalte

von links = genügend und vierte Spalte von links = ungenügend.

3 Anmerkungen über die Charaktereigenschaften einer Schülerin

oder eines Schülers dürfen nicht im Zeugnis eingetragen werden. Aus-

serordentliche Bemerkungen zum Verhalten einer Schülerin oder

eines Schülers können in einem separaten Lernbericht festgehalten

werden. Dieser Bericht wird im Zeugnis nicht erwähnt.

und Schülern

C. Formelle Bestimmungen

: Zeugnisreglement

Alle Eintragungen im Zeugnis müssen dokumentenecht Zeugniseintrag

sein. Ein fehlerhaft ausgestelltes Zeugnisblatt ist neu auszustellen.

: Zeugnisreglement

Für die Zeugnisse sind die von der Bildungsdirektion zur Zeugnisform

Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

: Zeugnisreglement

6 Das Zeugnis und allfällige Lernberichte werden von den Unterschrift

Erziehungsberechtigten eingesehen und der Klassenlehrperson unter- der Eltern und

schrieben zurückgegeben. Die Unterschrift bedeutet die Kenntnis- Erziehungs-

nahme.

berechtigten

: Zeugnisreglement

5 1 Die für die Klasse verantwortliche Lehrperson führt eine Absenzenliste

Absenzenliste. Darin sind die Absenzen als entschuldigt oder unent-

schuldigt und die Jokertage einzutragen.

2 Fachlehrpersonen melden die Absenzen.

3 Die Absenzen werden in Halbtagen erfasst. Sie werden in die

Zeugnisse der Sekundarstufe als entschuldigt oder unentschuldigt ein-

getragen.

1.10.19-106

3

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Zeugnisreglement

Aushändigung

und

Archivierung

Inkrafttreten

: Zeugnisreglement

1 Die Zeugnisse werden am Ende der Kindergartenstufe,

der Primarstufe, der Sekundarstufe oder beim Schulaustritt ausgehän-

digt.

2 Zeugnisse, Lernberichte und Absenzenlisten werden in Kopie

archiviert.

: Zeugnisreglement

in Kraft.

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Dezember 2017

(OS 73, 164)

Für die 6. Klasse der Primarstufe und die Sekundarstufe gelten bis

zum 18. August 2019 die §§ 2, 7 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 3 sowie 11 Abs. 1

in der am 19. August 2013 gültigen Fassung.

4

1 OS 63, 603.

2 LS 412.100.

3 Eingefügt durch B vom 27. April 2009 (OS 64, 250). In Kraft seit 1. Juni 2009.

4 Eingefügt durch B vom 7. Dezember 2009 (OS 65, 519). In Kraft seit 16. Au-

gust 2010.

5 Fassung gemäss B vom 7. Dezember 2009 (OS 65, 519). In Kraft seit 16. Au-

gust 2010.

6 Fassung gemäss B vom 19. März 2012 (OS 67, 176; ABI 2012, 578). In Kraft

seit 19. August 2013 (OS 68, 256).

7 Fassung gemäss B vom 18. April 2013 (OS 68, 256; ABI 2013-05-17). In Kraft

seit 19. August 2013.

8 Eingefügt durch B vom 4. Dezember 2017 (OS 73, 164; ABI 2018-02-02). In

Kraft seit 20. August 2018.

9 Fassung gemäss B vom 4. Dezember 2017 (OS 73, 164; ABI 2018-02-02). In

Kraft seit 20. August 2018.

10 Aufgehoben durch B vom 4. Dezember 2017 (OS 73, 164; ABI 2018-02-02). In

Kraft seit 20. August 2018.

11 Fassung gemäss B vom 4. Dezember 2017 (OS 73, 164; AB1 2018-02-02). In

Kraft seit 19. August 2019.

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