Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.107 SPIVOFHRSPO CH-ZH

Art. 7 : Spitalschulverordnung (SpiV)

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Art. 7

1 Spitalschulen benötigen eine Bewilligung des Amtes.

2 Diese wird erteilt, wenn

a. die Spitalschule über ein vom Amt genehmigtes Rahmenkonzept

verfügt,

b. das an der Spitalschule tätige Personal die Voraussetzungen nach

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