Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.106 VFISOOFISPOFISC CH-ZH

Art. 5 : Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5

1 Die Anforderungen an die Auslastung der Sonderschulen

richten sich nach qualitativen und betriebswirtschaftlichen Gesichts-

punkten. Grundlage bilden die den Sonderschulen in der Leistungsver-

einbarung zugeteilten Plätze.

2 Für die Festlegung der Pauschale wird die Auslastung jährlich be-

rechnet.

3 Eine Auslastung über die einer Sonderschule zugeteilten Plätze

hinaus ist in begründeten Fällen möglich. Sie muss vom Amt geneh-

migt werden.

← Art. 4 Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo) Art. 6 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →