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Art. 29 : Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo)

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Art. 29

1 Das Amt veröffentlicht den Entscheid über die Ausrichtung Entscheid und

der Subvention auf seiner Webseite.

Abrechnung

2 Projektänderungen nach dem Subventionsentscheid sind bewilli-

gungspflichtig.

3 Der mit dem Subventionsentscheid festgelegte Betrag kann auf

Gesuch hin erhöht werden, wenn ausgewiesene Mehrkosten zurück-

zuführen sind auf

a. bewilligte Projektänderungen oder

b. durch die Subventionsempfängerin oder den Subventionsempfän-

ger nicht beeinflussbare Gründe.

4 Nach Abschluss der Projektausführung reicht die Subventionsemp-

fängerin oder der Subventionsempfänger dem Amt einen Abschluss-

bericht und eine Projektabrechnung ein. Das Amt veröffentlicht den

Abschlussbericht auf seiner Webseite.

G. Übergangsbestimmung

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