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Art. 28 : Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo)

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Art. 28

1 Sonderschulen oder Regelschulen im Bereich der integrier- Gesuch

ten Sonderschulung können ein Gesuch um Ausrichtung von Subventio-

nen mit dem amtlichen Formular oder elektronisch über das Webportal

stellen. Es muss dem Amt mindestens sechs Monate vor Projektbeginn

eingereicht werden.

2 Dem Gesuch ist eine Projektbeschreibung mit einem Finanzierungs-

konzept beizulegen.

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