412.106
VFISOOFISPOFISC
CH-ZH
Art. 28 : Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo)
Art. 28
1 Sonderschulen oder Regelschulen im Bereich der integrier- Gesuch
ten Sonderschulung können ein Gesuch um Ausrichtung von Subventio-
nen mit dem amtlichen Formular oder elektronisch über das Webportal
stellen. Es muss dem Amt mindestens sechs Monate vor Projektbeginn
eingereicht werden.
2 Dem Gesuch ist eine Projektbeschreibung mit einem Finanzierungs-
konzept beizulegen.