Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.106 VFISOOFISPOFISC CH-ZH

Art. 22 : Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22

1 Das Amt ermittelt den Gemeindeanteil gemäss § 64 a VSG Ermittlung

pro Sonderschülerin und Sonderschüler in den vom Amt gemäss § 21 des Gemeinde-

VSM bewilligten Sonderschulen.

anteils

2 Für die Berechnung des Gemeindeanteils massgebend sind

a. die gesamte an die Sonderschulen erfolgte Leistungsabgeltung gemäss

← Art. 21 Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo) Art. 23 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →