Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.103 VSMOMPSOMSP CH-ZH

Art. 9 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9

Therapien im Sinne von § 34 Abs. 3 VSG sind die logopä- Arten

dische Therapie, die psychomotorische Therapie und die Psychotherapie.

Als Therapien gelten auch Beratungs- und Unterstützungsange-

bote durch Förderlehrpersonen gemäss § 29 Abs. 1 lit. b in den Berei-

chen Hör-, Seh-, Hörseh- und Körperbeeinträchtigung.20

← Art. 8 Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) Art. 10 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →