412.103
VSMOMPSOMSP
CH-ZH
Art. 4 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM)
Art. 4
Die sonderpädagogischen Angebote sind auf die Lernziele Ausrichtung auf
derjenigen Regelklassen ausgerichtet, welche die Schülerinnen und Regelklassen
Schüler besuchen oder besuchen würden. Sie berücksichtigen dabei
die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und
Schüler.