Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 4 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM)

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Art. 4

Die sonderpädagogischen Angebote sind auf die Lernziele Ausrichtung auf

derjenigen Regelklassen ausgerichtet, welche die Schülerinnen und Regelklassen

Schüler besuchen oder besuchen würden. Sie berücksichtigen dabei

die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und

Schüler.

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