412.103
VSMOMPSOMSP
CH-ZH
Art. 19 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM)
Art. 19
1 Der Unterricht in den Kleinklassen hat den Übertritt in die
Regelklasse zum Ziel. Dieser erfolgt, sobald abzusehen ist, dass die
Schülerin oder der Schüler im Rahmen des Regelklassenunterrichts
angemessen gefördert werden kann.
2 Lehrpersonen an Kleinklassen richten ihren Unterricht vor dem
Übertritt auf den Unterricht derjenigen Regelklasse aus, in welche die
Schülerin oder der Schüler übertreten wird.
3 Die Schülerinnen und Schüler besuchen nach Möglichkeit teil-
weise eine Kleinklasse und teilweise diejenige Regelklasse, in die sie
voraussichtlich übertreten werden.
Bewilligung
E. Sonderschulung