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Art. 19 : Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM)

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Art. 19

1 Der Unterricht in den Kleinklassen hat den Übertritt in die

Regelklasse zum Ziel. Dieser erfolgt, sobald abzusehen ist, dass die

Schülerin oder der Schüler im Rahmen des Regelklassenunterrichts

angemessen gefördert werden kann.

2 Lehrpersonen an Kleinklassen richten ihren Unterricht vor dem

Übertritt auf den Unterricht derjenigen Regelklasse aus, in welche die

Schülerin oder der Schüler übertreten wird.

3 Die Schülerinnen und Schüler besuchen nach Möglichkeit teil-

weise eine Kleinklasse und teilweise diejenige Regelklasse, in die sie

voraussichtlich übertreten werden.

Bewilligung

E. Sonderschulung

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