Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.101 VSV CH-ZH

Art. 41 : Volksschulverordnung (VSV)

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Art. 41

1 Das Organisationsstatut regelt die Zuständigkeiten der an Organisations-

der Schule Beteiligten und deren Zusammenwirken, die Mitwirkung statut (§ 41 a

der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.

2 Die Städte Zürich und Winterthur können für ihre Schulkreise

separate Organisationsstatuten festlegen.

Abs. 2 VSG)27

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B-8091/2008 (Art. 41 OFPr)
Recognition of French Teaching Qualification in Switzerland
Cited as regulation for teachers in higher vocational schools.