412.101
VSV
CH-ZH
Art. 32e : Volksschulverordnung (VSV)
Art. 32e
24 1 Tagesschulen können bei den folgenden Angeboten von
den Vorgaben gemäss § 30 e Abs. 2 VSG abweichen
a. Mittagsverpflegung,
b. Kursen,
c. offenen Angeboten in Einzelfällen.
2 Sie können unabhängig vom Angebot die alleinige Betreuung einer
Klasse einer Lehrperson übertragen, die diese Klasse regelmässig unter-
richtet.