Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.101 VSV CH-ZH

Art. 17c : Volksschulverordnung (VSV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (97 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17c

17

1 Auf der Kindergartenstufe erfolgt die Abrechnung d. Kosten

gemäss der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leis-

tungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung⁹.

2 Die Gemeinden tragen die Kosten für die Untersuchungen der

Schulärztinnen und Schulärzte auf der Primarstufe und auf der Sekun-

darstufe.

3 Lassen die Eltern die Untersuchung auf der Primar- oder Sekun-

darstufe bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchführen, tra-

gen sie die Kosten.

← Art. 17b Volksschulverordnung (VSV) Art. 18 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →