Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.101.6 CH-ZH

Reglement über die Aufsicht über den Privatunterricht

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (4 Artikel)

Lehrpersonen, die Privatunterricht erteilen, nehmen jährlich Auskunfts-

zu unterrichtsbezogenen Fragen des Volksschulamtes Stellung.

pflicht

richts gemäss § 70 Abs. 2 VSG2 erfolgt mittels jährlicher Aufsichtsbesu- der Unterrichts-

che. Zusätzlich können Schulleistungstests angeordnet werden.

qualität

1 Gibt es Anzeichen dafür, dass die Lernziele des kantonal- Lernziel-

zürcherischen Lehrplans nicht erreicht werden, kann das Volksschul- erreichung

amt gemäss § 74 Abs. 2 VSV³ eine externe Beurteilung anordnen.

2 Es kann Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel

anordnen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →