Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 2 : Reglement über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in fremdsprachige Schulen

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Art. 2

Ein Kind kann eine fremdsprachige Privatschule besuchen, Aufnahme-

wenn

a. die Eltern lediglich vorübergehend im Kanton Zürich wohnen oder

b. die im Kanton Zürich wohnhaften Eltern glaubhaft darlegen, dass

sie beabsichtigen, ihren Wohnsitz in ein fremdsprachiges Land zu

verlegen,

c. die in einem nicht deutschsprachigen Kanton oder Land begonnene

Schullaufbahn abgeschlossen werden soll.

voraussetzungen

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