412.101.3
CH-ZH
Art. 2 : Reglement über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in fremdsprachige Schulen
Art. 2
Ein Kind kann eine fremdsprachige Privatschule besuchen, Aufnahme-
wenn
a. die Eltern lediglich vorübergehend im Kanton Zürich wohnen oder
b. die im Kanton Zürich wohnhaften Eltern glaubhaft darlegen, dass
sie beabsichtigen, ihren Wohnsitz in ein fremdsprachiges Land zu
verlegen,
c. die in einem nicht deutschsprachigen Kanton oder Land begonnene
Schullaufbahn abgeschlossen werden soll.
voraussetzungen