412.101.21
CH-ZH
Art. 6 : Reglement über die Zugriffsrechte und die Datensicherheit der Daten der schulpsychologischen Dienste
Art. 6
Die Zugriffsrechte des VSA auf die Daten der SAV-ZH-
Applikation beschränken sich auf die für die Versorgungsplanung im
Bereich der Sonderschulung benötigten anonymisierten Daten gemäss