Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.101.21 CH-ZH

Art. 4 : Reglement über die Zugriffsrechte und die Datensicherheit der Daten der schulpsychologischen Dienste

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4

1 Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

2 Die Anmeldung in der SAV-ZH-Applikation ist nur über eine

mehrstufige Authentifizierung möglich.

Datensicherheit

1. 1. 17-95

1

412.101.21

Datenschutz bei den schulpsychologischen Diensten

Versorgungs-

planung

a. Daten-

generierung

← Art. 3 Reglement über die Zugriffsrechte und die Datensicherheit der Daten der schulpsychologischen Dienste Art. 5 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →