Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.101.21 CH-ZH

Art. 1 : Reglement über die Zugriffsrechte und die Datensicherheit der Daten der schulpsychologischen Dienste

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Art. 1

1 Die Direktion betreibt die webbasierte SAV-ZH-Applika- SAV-ZH-

tion zur Erfassung und Übermittlung der für die Versorgungsplanung Applikation

im Bereich der Sonderschulung benötigten Daten.

2 Die SAV-ZH-Applikation kann von den schulpsychologischen

Diensten für die Fallerfassung und Berichterstattung im Rahmen der

standardisierten Abklärungsverfahren genutzt werden.

Reglement über die Zugriffsrechte und die Datensicherheit der Daten der schulpsychologischen Dienste Art. 2 →

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