410.9
LMVG
CH-ZH
Art. 2 : Gesetz über den Lehrmittelverlag (LMVG)
Art. 2
3 Der Kanton Zürich hält die Mehrheit am Aktienkapital des Beteiligung
Lehrmittelverlags.
3 Der Kanton Zürich hält die Mehrheit am Aktienkapital des Beteiligung
Lehrmittelverlags.