Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.9 LMVG CH-ZH

Art. 2 : Gesetz über den Lehrmittelverlag (LMVG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

3 Der Kanton Zürich hält die Mehrheit am Aktienkapital des Beteiligung

Lehrmittelverlags.

← Art. 1 Gesetz über den Lehrmittelverlag (LMVG) Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →