Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.6 MUSGLEM CH-ZH

Art. 2 : Musikschulgesetz (MuSG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

1 Die Gemeinden gewährleisten Kindern, Jugendlichen und Aufgaben der

jungen Erwachsenen gemäss § 1 lit. a den Zugang zu einer Musikschule. Gemeinden

2 Sie können dazu

a. eigene Musikschulen führen,

b. mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten,

c. mit privaten Musikschulen zusammenarbeiten.

← Art. 1 Musikschulgesetz (MuSG) Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →