Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
341.1 KOHVOCAV CH-ZH

Art. 21 : Kantonale Opferhilfeverordnung (KOHV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21

5 Die Subvention wird pro Tag und Zimmer ausgerichtet. Ihre Kostentragung

Höhe richtet sich nach den Kosten, die für den Betrieb einer Schutz-

unterkunft unabhängig von der Auslastung anfallen.

← Art. 20 Kantonale Opferhilfeverordnung (KOHV) Art. 22 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →