341.1
KOHVOCAV
CH-ZH
Art. 20 : Kantonale Opferhilfeverordnung (KOHV)
Art. 20
5 Eine Anerkennung als Schutzunterkunft setzt neben den in Anerkennung
5 Eine Anerkennung als Schutzunterkunft setzt neben den in Anerkennung